Ansprechperson bei Beerdigungen
Kpl. Gabriel Steiner
Tel. 0677/63 21 79 63
Für die Beerdigung ist jene Pfarre zuständig, in der der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Der Termin wird in Absprache zwischen Pfarramt und Bestattungsunternehmen festgelegt. In der Regel wird eine Beerdigung wie folgt ablaufen:
Vonseiten der Pfarre werden nur die Honorare für die Organisten in Rechnung gestellt. Zusätzlicher Aufwand (Chor, Sänger etc.) wird direkt mit den Betreffenden abgerechnet.